# Daten an den VdM übergeben

Quelle: https://musikschulverwaltung.de/wiki/imikel/vdm-bericht/uebergabe-an-vdm/ · Stand: 19.06.2026

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Sobald Sie den VdM-Bericht fertiggestellt haben, können Sie ihn dem Verband deutscher Musikschulen über eine Schnittstelle übergeben. Somit kann der VdM Ihre Daten unmittelbar elektronisch weiterverarbeiten. Klicken Sie hierzu zunächst auf den nach oben zeigenden Pfeil in der Kopfleiste des Berichts.

![imikel_vdm_schnittstelle](images/imikel_vdm_schnittstelle.png)

Exportieren Sie den Bericht, indem Sie auf "Datei erstellen" klicken.

![imikel_vdm_schnittstelle_dateierstellung](images/imikel_vdm_schnittstelle_dateierstellung.png)

Anschließend können Sie festlegen, wo die Datei gespeichert wird, und sie über die VdM-Schnittstelle im Internet hochladen. Um den Bericht auf Ihrem Computer oder in Ihren Akten abzulegen, können Sie ihn über die Symbole in der Kopfleiste des Berichts als PDF-Datei speichern oder direkt ausdrucken.

![imikel_vdm_druck_pdf](images/imikel_vdm_druck_pdf.png)

## Abgabefristen der Landesverbände

Informationen zu den Abgabefristen und -regeln des VdM-Berichts erhalten Sie bei Ihrem Landesverband. Die Abgabe in Bayern erfolgt beispielsweise über den internen Bereich des VBSM, nicht über "Berichtsbogen online" des VdM. Je nach Verband kann der VdM-Bericht nur elektronisch oder auch in Papierform eingereicht werden.
