iMikel: Adresse ändern
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Darstellungsinformation: Dieses Video zeigt noch das alte iMikel-Design. Noch wurden nicht alle iMikel-Module auf das neue Design umgestellt, das Vorgehen darin ist aber ähnlich, wie die schriftlichen Anleitungen zeigen.
Zum Alltag Ihrer Musikschule gehört auch, dass Personen ihre Adressen ändern. Dabei ist wichtig, dass für statistische Zwecke und auch zum Beispiel für die Berechnung des Auswärtigenzuschlags genau nachvollziehbar ist, wie lange eine Adresse gültig war beziehungsweise wann eine Person umgezogen ist. Wie Sie darüber mithilfe von iMikel den Überblick behalten, stellen wir folgend vor. Klicken Sie in der Adressverwaltung unter Person/Firma
auf den Stift.
Es öffnet sich ein Bearbeitungsmenü. Dieses Menü steht Ihnen in allen personenbezogenen Modulen zur Verfügung. Möchten Sie eine neue Adresse eingeben, klicken Sie auf „neue Adresse“.
Sie sehen anschließend die bisherige Adresse, welche automatisch zum gestrigen Tag beendet wurde sowie die neue Adresse mit Beginn heute.
Nun können Sie die neue Adresse erfassen. Das Datum können Sie jederzeit ändern, wenn die Person zum Beispiel schon vor einem Monat umgezogen ist oder erst in zwei Monaten umziehen wird. Der Vorteil in iMikel liegt darin, dass Sie jede Adressänderung zeitlich definieren können, statt die bisherige Adresse zu überschreiben.
Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Statistiken und Berechnungen wie für den Auswärtigenzuschlag exakt durchzuführen. Haben Sie alle Daten eingetragen, brauchen Sie nur noch auf Speichern
zu klicken.
Historie der Adressen
Unter Adresse > Person/Firma > Historie
sind alle Adressänderungen der Person zu sehen und Sie können jederzeit nachvollziehen, wann die Person an welchem Ort gewohnt hat.
Sie können auch iMikels Zeitreisefunktion verwenden, um den Stand eines bestimmten Tages anzeigen zu lassen.
Hinweis bezüglich „Gendern“: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.